Informationen zur Novel Food-Verordnung 2015/2283 - Insektenpulver
Veröffentlicht am 29.03.2023In jüngster Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen bzgl. der von der EU erlassenen Novel Food-Verordnung 2015/2283. Wir stellen fest, dass unsere Kunden und die, die es gerne werden möchten, verunsichert sind. Daher möchten wir mit diesem Artikel die Faktenlage beleuchten, aufklären und Unsicherheit nehmen.
Das wichtigste direkt und in aller Klarheit – in allen unseren Mehlen sind KEINE Insekten verarbeitet !! Darüber hinaus sind alle Mehle aus der Ottenmühle, die wir zum Verkauf anbieten, zu 100 % naturbelassen, 100 % pures Getreide. Hier gibt es nicht mal Ascorbinsäure oder sonstige Backhilfsmittel, wie sie von vielen anderen Anbietern beigemischt werden.
Doch nun einige Fakten zum Thema Insekten:
1. In der EU müssen Hersteller für jedes einzelne Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Bei Antragstellung müssen die Hersteller umfangreiche Daten vorlegen, über Zusammensetzung, die ernährungsphysiologischen/toxikologischen/Allergenen Eigenschaften, Herstellungsverfahren, geplante Verwendung und Verwendungsmengen ihres Produktes.
Ist das gewährleistet, kann die EU-Kommission die Zulassung beschließen, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen. Ein sehr zeitintensiver Prozess, der hohe Kosten mit sich führt.
Für die nächsten Jahre ist die Zulassung ohnehin an den Hersteller geknüpft, der den Antrag gestellt hat. Aktuell sind das lediglich vier Hersteller.
- Für den Mehlkäfer die SAS EAP Group.
- Für die Wanderheuschrecke und die Hausgrille die Fair Insects BV.
- Für das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille die Cricket One Co. Ltd.
- Für den Getreideschimmelkäfer/Buffalowurm die Ynsect NL BV.
2. Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das, wie für alle Lebensmittel auch vorgeschrieben, in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen auch bei den Insekten nicht irregeführt werden. Sie müssen selbst entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren oder nicht. Die Vorgaben sind:
Nennung des deutschen und lateinischen Namens. Die Form der Beimischung/Darreichungsformen (z.B. getrocknet, pulverförmig). Allergenhinweise (z.B. Krebs- und Weichtiere), auch aus dem Futter des Insekts (z.B. Gluten).
3. In der EU dürfen ausschließlich Insekten aus streng kontrollierter Aufzucht, als Lebensmittel verkauft werden, um Hygienestandards zu gewährleisten. Meist werden Insekten in Zuchtbehältern mit bestimmten Substraten gehalten. Entgegen einiger uns erreichenden Nachrichten dürfen diese Tiere nicht mit Gift oder Atommüll gefüttert werden. Kontrollen erfolgen durch die zuständigen Behörden analog zu anderen Lebensmittel produzierenden Branchen und Betrieben. Aufgrund der aktuellen, noch sehr unaufgeklärten Lage, sicher mit noch größerer Aufmerksamkeit der zuständigen Kontrollorgane.
Fazit:
Insekten sind in der EU ein exotischer Luxus. Es gibt gegenwärtig keine ausreichende Menge, um eine nennenswerte Anzahl an Produkten im Supermarkt damit zu produzieren. In unserem konkreten Fall von Mehl würde es das Endprodukt sogar deutlich teurer machen. Beim On- oder Offline Kauf wird sich auch in Zukunft ein Blick auf die Zutatenlisten lohnen. Ohne explizit danach zu suchen, wird es jedoch noch einige Jahre dauern, bis man ein „Insektenprodukt“ finden wird. In einem Marktcheck der Verbraucherzentralen aus 2020 wurden lediglich 32 von über 100.000 verfügbaren Produkten identifiziert.
Quellen:
https://germany.representation...
https://www.bundesregierung.de...
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